Beleuchtung von Geh- und Radwegen

Beleuchtung von Geh- und Radwegen

Viele Wege passen in diese Beleuchtungskategorie – Beleuchtung von Gehwegen und schmalen Straßen nur für Fußgänger, nur für Radfahrer oder beides oder alle zusammen mit motorisiertem Verkehr.

Die erforderlichen Lichtstärken werden von P1 (höchste) bis P6 (niedrigste) aufgelistet. P1-Lichtstärken bedeuten oft motorisierten Verkehr oder viel Verkehr bei höheren Geschwindigkeiten usw.. Niedrigere Standards wie P6 bedeuten oft nur Fußgänger- oder Fahrradverkehr, bei niedrigeren Geschwindigkeiten und nur gelegentlichem Verkehr.

Die erforderlichen durchschnittlichen Lichtstärken (auf der Horizontalen) sind 15 Lux im Durchschnitt (P1), 10 Lux (P2), 7,5 Lux (P3), 5 Lux (P4), 3 Lux (P5) und 2 Lux im Durchschnitt (P6). In allen Fällen ist eine Mindest-/Durchschnittsgleichförmigkeit von 40 % erforderlich.

Zusätzliche vertikale Lux-Mindestwerte sind erforderlich, wenn eine Gesichtserkennung erforderlich ist. Diese betragen 5 Lux (P1), 3 Lux (P2), 2,5 Lux (P3), 1,5 Lux (P4), 1,0 Lux (P5) und 0,6 Lux (P6). Darüber hinaus gibt es noch weitere Anforderungen.

Um zu bestimmen, welcher Beleuchtungsstandard für Ihr Projekt erforderlich ist, müssen folgende Punkte bewertet werden: Verkehrsgeschwindigkeit, Verkehrshäufigkeit, Art des Verkehrs, eventuelles Parken, Umgebungsbeleuchtung. Es werden jeweils Punkte vergeben, diese Punkte werden zusammengezählt . Eine Anhäufung von 5 Punkten würde erfordern, dass Sie Lichtstärken für P5 planen. Eine Anhäufung von 3 Punkten würde erfordern, dass Sie Lichtstärken für P3 planen usw..

Bitte wenden Sie sich an VeeLite und wir können Ihnen die vollständigen Details, einschließlich der Berechnungstabelle, zukommen lassen. Diese wird ausführlich durch die Europäische Norm EN 13201-2 abgedeckt.

Poller-auf-Radweg
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